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Agenturen der Kreativ-Branche

Berlin und Brandenburg haben sich zu einem beliebten Standort für zahlreiche Firmen und Agenturen entwickelt. Insbesondere in den letzten beiden Jahrzehnten haben sich junge kreative Medienköpfe aus digitalen Medien, Film, TV, Radio, Musik, Mode, Kunst, Galerieszene und der Werbeindustrie hier angesiedelt und hervorragend entwickelt.

Steuerliche Beratung für Angestellte und Freiberufler

Kreativität wird in einer Atmosphäre oder einem Umfeld der stetigen Inspiration gefördert und sogar oftmals erst möglich. In diesem Zusammenhang kommt es oft dazu, dass die Trennlinie zwischen Ausgaben für den privaten Lebenswandel und die berufliche Tätigkeit nicht klar abgegrenzt werden kann und eine steuerliche Bewertung sinnvoll macht.

In welchem Umfang diese Ausgaben z. B. bei einem Artdirector, Bildredakteur, Journalist, Mediengestalter Bild und Ton, Mediengestalter Digital und Print oder Redakteur steuerlich abzugsfähig sind, richtet sich nach der Art der Berufsausübung.

Ein Abzug von Aufwendungen als Werbungskosten in einem Angestelltenverhältnis (Arbeitnehmer) ist zumeist wesentlich stärker begrenzt als der Abzug von Betriebsausgaben bei einer selbstständigen, freiberuflichen Tätigkeit, jedoch dennoch in Einzelfällen möglich.

Wir unterstützen Sie dabei, den für Sie optimalen steuerlichen Weg zu finden!

Produktionsfirmen im Medienbereich

Wir begleiten Ihr Unternehmen bereits im Vorfeld der Neugründung! Zu unseren Leistungen zählt die rechtliche Beratung, insbesondere die zu berücksichtigenden steuerlichen Aspekte, die Belange der Haftungsbeschränkung, der damit in Frage kommenden Rechtsformwahl sowie der steuerlichen Begleitung und Betreuung.

Bei Kapitalgesellschaften in Form einer GmbH oder AG übernehmen wir gerne die komplette Buchhaltung, die Erstellung des Jahresabschlusses sowie die Erstellung von Körperschaftssteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen und Umsatzsteuererklärungen.

Auch bei buchführungspflichtigen Personengesellschaften erstellen wir gerne die Jahresabschlüsse, die Gewerbesteuererklärung, Einkommensteuererklärung und Umsatzsteuererklärung.

Sollten Sie nicht buchführungspflichtig sein, übernehmen wir gerne die Ermittlung Ihrer Einkünfte in Form einer Einnahme-Überschussrechnung und die Erstellung Ihrer Steuererklärungen.