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Wirtschaftsprüfung

Gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen dürfen in Deutschland ausschließlich Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie deren Berufsgesellschaften durchführen.

Die Vorbehaltsaufgabe der gesetzlichen Abschlussprüfung wird durch den Wirtschaftsprüfer Matthias Keil durchgeführt. Er ist für die Prüfung von gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen zugelassen. Die dafür erforderlichen Qualitätsmerkmale seiner Tätigkeit wurden durch eine externe Qualitätskontrolle bestätigt. Aufgrund dieser Prüfung wurde von der Wirtschaftsprüferkammer bescheinigt, dass er am System der Qualitätskontrolle der Wirtschaftsprüfer teilnimmt (gültig bis Juni 2020).

Darüber hinaus ist Wirtschaftsprüfer Matthias Keil im Rahmen gesellschaftsvertraglich bedingter bzw. freiwilliger Prüfungen von Jahresabschlüssen kleinerer und mittelgroßer Personenhandels- und Kapitalgesellschaften tätig.

Die Durchführung von Sonderprüfungen insbesondere in Form von

  • Gründungsprüfungen
  • Prüfungen des internen Kontrollsystems
  • Geschäftsführungs- und Organisationsprüfungen
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung sowie
  • Prüfungen von Fördermittelabrechnungen (ESF, SPI u.a.)
  • Unterschlagungsprüfungen
  • Kreditwürdigkeitsprüfungen

ergänzen seine Tätigkeiten im Bereich der Wirtschaftsprüfung.

Abgerundet wird das Angebot durch Leistungen im Bereich der Innenrevision. Dieses wichtige Kontrollorgan untersteht im Regelfall direkt der Geschäftsführung und basiert auf einem mehrjährigen rollierenden Prüfungsplan für sensible und bedeutungsvolle Geschäftsbereiche.

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen keine eigene Innenrevision vorhalten möchten, unterstützt Herr Keil Sie gern bei einzelnen Projekten, aber auch mit einer eingehenden Analyse Ihrer Unternehmensstrukturen und der Entwicklung eines mehrjährigen Prüfungsplans, ergänzt durch die Empfehlung geeigneter Prüfungen.

Art und Umfang der Prüfungen werden in enger gemeinsamer Abstimmung festgelegt.