Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen

Jahresabschlüsse

Der Jahresabschluss bildet nicht nur die Grundlage für die Steuerberechnung, er ist auch wichtig für Anteilseigner und Kapitalgeber (z.B. Banken), unerlässlich als Mess- und Steuerungs- instrument für unternehmerische Entscheidungen und ein aufschlussreiches Fundament für betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratungen.

Wir erstellen für Sie:

  • Handelsbilanzen,
  • Steuerbilanzen, 
  • Offenlegungsbilanzen und
  • Bilanzen nach IFR.

Unsere Jahresabschlüsse erfüllen alle Anforderungen des Handels- und Steuerbilanzrechts, der Kreditinstitute (z.B. Kapitalflussrechnung nach dem Deutschen Rechnungslegungsstandard II) und der Bundessteuerberaterkammer.
 
Steuererklärungen

Das Steuerrecht wird zunehmend komplizierter. Es gleicht einem Dschungel mit zahlreichen Risiken und Gefahren, aber auch vielen Chancen.

Wir erstellen für Sie eine gesetzeskonforme Steuererklärung. Da gibt es kein Wenn und Aber. Im Steuerrecht gibt es aber nicht nur Schwarz und Weiß. Wo das Steuerrecht eine günstigere Auslegung zulässt, nutzen wir diese zu Ihrem Vorteil.

Und wir garantieren Ihnen, dass Sie nicht mehr Steuern als unbedingt nötig zahlen. Dies gilt sowohl für die betrieblichen Steuererklärungen, als auch für die Einkommensteuererklärung der nichtunternehmerisch tätigen Mandanten. Darüber hinaus erstellen wir Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen.